Leistung
Winterdienst & Streudienst
Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt – dokumentiert, damit die Haftung nicht bei Ihnen liegt.

Schnee und Eis machen aus einem Gehweg innerhalb von Stunden ein Haftungsrisiko. Die Räum- und Streupflicht trifft Eigentümer und Verwaltungen unabhängig davon, ob jemand vor Ort ist – und sie gilt ab dem frühen Morgen.
Wir übernehmen diese Pflicht vertraglich. Das heißt: Wir beobachten die Wetterlage, rücken rechtzeitig aus und fahren bei anhaltender Glätte Kontrollrunden, statt einmal zu räumen und es dabei zu belassen. Auf Gehwegen arbeiten wir mit Splitt, auf Zufahrten mit Auftausalz, wo es zulässig ist.
Der wichtigste Teil kommt danach: die Dokumentation. Für jeden Einsatz halten wir Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel fest. Kommt es doch zu einem Sturz, ist das der Nachweis, der zählt.
Leistungsumfang
Was dazugehört
- Räumen von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
- Streuen mit Splitt oder Auftausalz nach Vorgabe
- Kontrollfahrten bei anhaltender Glättegefahr
- Freihalten von Zugängen, Müllplätzen und Notausgängen
- Schneeabfuhr bei größeren Mengen
- Lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes
Für welche Objekte
- Wohnanlagen und WEG-Objekte
- Gewerbeparks und Firmenparkplätze
- Ladenlokale und Praxen
- Pflegeeinrichtungen mit Rettungszufahrt
Ihr Objekt passt in keine dieser Kategorien? Fragen Sie trotzdem an – die meisten Sonderfälle lassen sich abbilden.
So läuft es ab
Von der Anfrage zum Festpreis
Sie fragen an
Über das Formular oder telefonisch. Ein paar Angaben zum Objekt genügen – Details klären wir vor Ort.
Wir sehen uns das Objekt an
Kostenlos und unverbindlich. Wir messen die Flächen, prüfen die Beläge und besprechen den Turnus mit Ihnen.
Sie bekommen ein Festpreisangebot
Innerhalb eines Werktags nach dem Termin, schriftlich und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Passende Branchen
Wo Winterdienst & Streudienst besonders gefragt ist
- Hausverwaltungen & WEGTreppenhaus, Außenanlage, Winterdienst und Tiefgarage über einen Ansprechpartner – mit Nachweis für jede Eigentümerversammlung.Zur Branche
- Büro & GewerbeReinigung außerhalb Ihrer Betriebszeiten, mit festem Plan und festen Gesichtern – damit der Empfang morgens stimmt.Zur Branche
- Industrie & LogistikHallenböden, Sozialräume und Außenflächen – maschinell, im Schichtrhythmus, ohne Ihren Betrieb anzuhalten.Zur Branche
Häufige Fragen
Fragen zum Winterdienst
Ab wann sind Sie im Einsatz?
Werktags muss bis 7:00 Uhr geräumt sein, sonntags bis 9:00 Uhr. Wir beginnen entsprechend früher und orientieren uns an den Wetterdaten, nicht am Kalender.
Wer haftet, wenn doch jemand stürzt?
Mit einem schriftlichen Winterdienstvertrag geht die Räum- und Streupflicht auf uns über. Entscheidend ist die Dokumentation – wir halten Uhrzeit, Fläche und eingesetztes Mittel für jeden Einsatz fest.
Salz oder Splitt?
Viele Kommunen schreiben auf Gehwegen Splitt vor, und auf Pflaster und in der Nähe von Grünflächen ist er ohnehin die bessere Wahl. Auf Zufahrten und Rampen setzen wir Auftausalz ein, wo es zulässig ist.
Wann muss der Vertrag stehen?
Bis spätestens Oktober. Danach sind die Kapazitäten für die Saison in der Regel verplant.
Winterdienst & Streudienst zum Festpreis anfragen
Wir sehen uns das Objekt kostenlos an und rechnen daraus einen Festpreis. Kein Termin vor Ort ohne Anlass, keine Nachberechnung danach.
- FestpreisgarantieAngebot zum Festpreis – ohne Nachberechnung.
- 24-h-ReaktionsserviceBei Störungen sind wir binnen eines Werktags vor Ort.
- Feste AnsprechpartnerDasselbe Team in Ihrem Objekt – keine wechselnden Subunternehmer.
Lieber direkt sprechen?
